Medizinisch notwendige Hilfestellung
In enger Kooperation mit den behandelnden Ärzten leisten wir im Bedarfsfall auch medizinisch notwendige Hilfestellung.
Hierunter fallen zum Beispiel:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Medikamente stellen und verabreichen
- Injektionen subcutan (z. B. im Falle eines Diabetes mellitus) und intramuskulär
- Portversorgung
- Parenterale Ernährung
- Dekubitusversorgung
- und vieles mehr
Bedingungen der häuslichen Krankenpflege
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist nur möglich, wenn über die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung hinaus folgende weitere Bedingung erfüllt ist:
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann oder möchte.