Krankenpflege

Medizinisch notwendige Hilfestellung

In enger Kooperation mit den behandelnden Ärzten leisten wir im Bedarfsfall auch medizinisch notwendige Hilfestellung.

Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Injektionen subcutan (z. B. im Falle eines Diabetes mellitus) und intramuskulär
  • Portversorgung
  • Parenterale Ernährung
  • Dekubitusversorgung
  • und vieles mehr

Bedingungen der häuslichen Krankenpflege

Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist nur möglich, wenn über die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung hinaus folgende weitere Bedingung erfüllt ist:

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann oder möchte.