Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer in ihrem Alltag benötigen.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im Rahmen eines Hausbesuches wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Ausschlaggebend ist der tägliche Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und/oder Blasenentleerung.
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung.
Mobilität
Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung.